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Fachbegriffe

Hier finden Sie Erklärungen zu einigen Fachbegriffen rund um Abwassertechnik, Rohr und Kanal.

A B D E F G H I K N P R S U V W Z

Abwasserhebeanlage

Einrichtung für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung zum Sammeln und automatischen Heben von fäkalienhaltigem oder fäkalienfreiem Abwasser sowie Regenwasser über die Rückstauebene innerhalb und außerhalb von Gebäuden mit Anschluss an Entwässerungsanlagen. (ON EN 12056-4, 2000)

Abwasserleitung

Meist erdverlegtes Rohr zur Ableitung von Abwasser von der Anfallstelle zum Abwasserkanal. (EN 752, 2008)

Abmessungen – Einsteigschächte

Die lichte Weite des Einsteigteiles muss mindestens 600 mm x 600 mm oder 600 mm Durchmesser betragen. Wenn Steighilfen oder andere Einbauten in Schachthälse hineinragen (z.B. wenn sie nicht in Nischen oder über Eck angeordnet werden können), muss die lichte Weite des Schachthalses mindestens 800 mm x 800 mm oder 800 mm Durchmesser betragen.

Abmessungen – Einsteigschacht, der für Reinigungs- und Inspektionsarbeiten durch Personal geeignet ist

Einsteigschacht, der für Reinigungs- und Inspektionsarbeiten durch Personal geeignet ist, muss eine Kammerweite von mindestens DN/ID 800, aber weniger als DN/ID 1000 haben. Die Einbautiefe darf maximal 3,0 m betragen.

Abmessungen – Kontrollschächte (Inspektionsöffnungen)

Kontrollschächte dürfen eine Kammerweite von weniger als DN/ID 800 haben. (ON B 2504, 2004)

Anschlussleitung

Entwässerungsrohr, das Entwässerungsgegenstände mit einer Fall- oder Grundleitung verbindet. (ON EN 12056-1, 2000)

Aufstau innerhalb der Entwässerungsanlage

Die Planung der Entwässerungsanlage muss so sein, dass das Risiko von Verstopfungen bei normalem bestimmungsgemäßen Gebrauch gering gehalten wird. Das Überspülen von einem Entwässerungsgegenstand zum anderen muss bei der Planung durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden.

Anforderungen an Kontroll- und Einsteigschächte

Kontroll- und Einsteigschächte sind gemäß ÖNORM B 2504 auszuführen. Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte Schächte vorzusehen. Putzstücke für Schmutzwasser und solche für Regenwasser dürfen nicht in einem gemeinsamen Schacht angeordnet werden. In Garagen und Abstellräumen für Kraftfahrzeuge sind Kontroll- und Einsteigschächte möglichst zu vermeiden. Sind sie dennoch erforderlich, so sind sie mit einem dicht schließenden Deckel zu versehen. Leitungen für Wasser, Gas, Öl u. dgl. sowie Kabel dürfen nicht durch Kontroll- und Einsteigschächte oder deren Mauerwerk geführt werden. (ON B 2501, 2007)

Aufrechterhaltung des Abflusses

Das System muss so geplant, gebaut, unterhalten und betrieben werden, dass sämtliche zulässige Zuflüsse bis zum Entlastungspunkt verlässlich abgeleitet werden können und dadurch ein sicherer, umweltverträglicher und wirtschaftlicher Betrieb des Systems erreicht wird.

Aus- und Fortbildung

Das gesamte Personal muss ausreichend aus- und weitergebildet sein, damit es seine Arbeit sicher und sachgerecht ausführen kann. Die Fortbildung muss die relevanten Vorschriften und Techniken vermitteln und erklären. Die Aus- und Fortbildung ist regelmäßig zu wiederholen und sollte sicherheits-, technik- und rechtsrelevante Themen umfassen.
Bei Bauvorhaben muss der Auftraggeber (als Vergabestelle für öffentliche Aufträge oder privater Auftraggeber oder deren Planer) vom ausführenden Unternehmen einen Nachweis einfordern, dass dieses für die spezifizierten Arbeiten ausreichend qualifiziert ist.

Anschlüsse an Rohre und Schächte Allgemeines

Für Anschlüsse an Rohre und Schächte sind vorgefertigte Bauteile zu verwenden. Falls ein Anschluss erst für eine spätere Nutzung vorgesehen ist, wird auf 8.5.6 verwiesen.
Wo Anschlüsse an Rohre und Schächte auszuführen sind, ist sicherzustellen, dass:
• die Tragfähigkeiten der zusammengeführten Rohrleitungen nicht überschritten wird;
• das anzuschließende Rohr nicht über die innere Oberfläche des Rohrs oder Schachts, woran es angeschlossen wird, hinausragt;
• der Anschluss in Übereinstimmung mit Abschnitt 13 dicht hergestellt wird.

Anschluss durch Abzweig

Der Abzweig sollte im geeigneten Winkel eingebaut werden, um die ankommende Rohrleitung aufzunehmen. Wo ein Abzweig in eine vorhandene Rohrleitung eingesetzt werden muss, kann es notwendig sein, ein oder mehrere Rohre, in Abhängigkeit von Material, der Länge, den Abzweigtypen und der Bettung, im Betrieb zu unterbrechen oder zu entfernen. Um den Zusammenhalt der Rohrleitung zu erhalten, sollten nur notwendige Rohrlängen entfernt werden, um den Abzweig in die Rohrleitung einzusetzen. Die Ausführung kann den Einbau eines kurzen Rohrstückes zusätzlich zum Abzweig erfordern. Unabhängig davon, ob Steckverbindungen oder Überschiebmuffen benutzt werden, müssen sie zur Rohrleitung passend sein, die genaue Lage und Position sicherstellen und funktionierende Abdichtung ermöglichen.

Anschluss durch Anschlussformstücke

Anschlussformstücke sind Bauteile, die in kreisförmige, in die Rohrwand gebohrte Öffnungen eingesetzt werden und eine dichte Verbindung ergeben. Das Rohr ist mit einem Bohrwerkzeug aufzuschneiden, um ein Rundloch passend zum Anschlussformstück zu erhalten, wobei darauf zu achten ist, dass kein unerwünschtes Material in das Rohr gelangt. Das Anschlussformstück sollte in der oberen Hälfte des Rohrumfangs angeordnet werden, vorzugsweise im Winkel von 45 ° zur Lotrechten auf der Längsachse des Rohres. Einzelheiten des Einbaus von Anschlussformstücken sind den Herstelleranleitungen zu entnehmen.

Anschluss durch Sattelstücke

Sattelstücke sind Bauteile mit dichten Verbindungen zwischen der Außenfläche der Rohre und der Innenfläche des Sattelflanschs. Die Öffnung in der Wand des Rohres passt zu dem zu verwendenden Sattelstück und wird durch Bohren, Kernbohren oder wenn möglich, mit einer geeigneten Säge und passender Schablone hergestellt, wobei darauf zu achten ist, dass kein unerwünschtes Material in das Rohr gelangt. Das Sattelstück sollte in der oberen Hälfte des Rohrumfangs angeordnet werden, vorzugsweise im Winkel von 45 ° zur Lotrechten auf der Längsachse des Rohres. Einzelheiten des Einbaus von Sattelstücken sind den Herstelleranleitungen zu entnehmen.

Anschluss durch Schweißen

Falls Anschlüsse durch Schweißen herzustellen sind, sind ergänzende Hinweise des Rohrherstellers einzuhalten.

ANMERKUNG:

Anlässlich der Sichtprüfung (z.B. mit Kanal-TV) sollte bei der Prüfung der Richtung und Höhenlage die Beschickung der Kanalanlage mit einer geringen Menge (Rein-)Wassers erfolgen. Die sich dabei ausbildende Breite des Wasserspiegels erleichtert die Beurteilung von Bereichen mit zu geringem Gefälle und Gegengefälle.

Allgemeines

Schächte sind so zu bemessen und zu konstruieren, dass sie den Anforderungen am Einbauort (z.B. Verkehrstrassen befestigte Wege, Parkplätze) genügen und die Funktions- und Gebrauchsfähigkeit über die Lebensdauer von mindestens 50 Jahren sicherstellen.

Beschaffenheit der Abwassereinleitungen in das System

Das Entwässerungssystem kann so geplant sein, dass sowohl häusliches als auch nichthäusliches Abwasser eingeleitet werden kann. Die Beschaffenheit der nichthäuslichen Abwassereinleitungen müssen so überwacht werden, dass weder die Bausubstanz noch die Funktion des Systems beeinträchtigt werden oder Umweltgefährdungen entstehen. Nationale oder lokale Vorschriften können Anforderungen an die Beschaffenheit der Abwassereinleitungen in das System enthalten. (EN 752, 2008)

Bemessungskriterien

Überlastungshäufigkeiten und -höhen in Regenwasserleitungen und -kanälen sind auf die national oder lokal vorgeschriebenen Werte zu begrenzen unter Berücksichtigung, ob:
• es angeschlossene Kellerräume gibt, die nicht durch Rückschlagventile, Abwasserhebeanlagen oder Pumpstationen geschützt sind;
• die Möglichkeit besteht, dass die Überlastung zu einer Überflutung der Kellerräume führen kann.

Betrieb und Unterhalt - Ziele

Durch Betrieb und Unterhalt werden folgende Ziele verfolgt:
• Sicherstellung der ständigen Betriebsbereitschaft und -fähigkeit des gesamten Systems im Rahmen der gestellten Anforderungen;
• Sicherstellung eines sicheren, umweltverträglichen und wirtschaftlichen Betriebs des Systems;
• Sicherstellung, dass bei Ausfall eines Systemteils die Betriebsfähigkeit anderer Teile so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.

Die folgenden Normen betreffen den Bereich der Grundstücksentwässerungsanlage bzw. des Hauskanals außerhalb von Gebäuden ab der Gebäudeaußenkante.

• EN 752 (2008) - Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
• ON B 2503 (2002) - Kanalanlagen - Ergänzende Richtlinien für die Planung, Ausführung und Prüfung
• ON B 2504 (2004) - Schächte und Schachtbauwerke für SchwerkraftEntwässerungsanlagen
• ON EN 1610 (1998) - Verlegung u. Prüfung von Abwasserleitungen und – Kanälen

Dichtheitsprüfung

Die Dichtheitsprüfung wird verwendet, um Lecks und undichte Stellen in Rohren, Kanälen und Schächten zu entdecken und zu lokalisieren. Die Haltung wird gereinigt, an den Enden werden zwei Blasen eingesetzt. Ein Prüfgerät überprüft, ob der Druck in der Haltung gehalten wird und das Rohr dicht ist. Die Daten werden mit dem Computer aufgezeichnet und in einem Messprotokoll festgehalten.

Wir sind in Österreich akkreditiert für Prüfungen nach ÖNORM B2503 / EN1610 bis zu Abwasserleitungen bis DN800. Ebenso sind wir berechtigt, diese Prüfung in Deutschland und der Schweiz durchzuführen.

Einsteigschächte

Teile einer Kanalanlage, jeweils bestehend aus einem Einsteigteil mit Abdeckung und einer Kammer. Fallweise ist der Einsteigteil durch einen Hals mit der Kammer verbunden. (ON B 2504, 2004)

Einsteigschacht mit Zugang für Personal

Einsteigschacht, der für alle Instandhaltungsarbeiten am System geeignet ist. (ON B 2504, 2004)

Einsteigschacht, der für Reinigungs- und Inspektionsarbeiten durch Personal geeignet ist Einsteigschacht, der das Einbringen von Reinigungsgerät, Inspektions- oder Prüfausrüstung erlaubt. (ON B 2504, 2004)

Entwässerungsanlage

- Anlage, installiert aus Entwässerungsgegenständen, Rohrleitungen und anderen Bauteilen, welche Abwasser sammelt und mittels der Schwerkraft entwässert. Eine Abwasserhebeanlage kann Teil einer Schwerkraftentwässerungsablage sein. (ON EN 12056-1, 2000)
- Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamenten verlegt ist, an die Schmutzwasserfallleitungen oder Entwässerungsgegenstände direkt im Kellerbereich angeschlossen sind. (ON EN 12056-1, 2000)

Einmündungen

Kanäle haben in Fließrichtung einzumünden. Die Vereinigung von zwei Kanälen hat in der Regel unter einem Winkel von 45° zu erfolgen. Die Einmündungen von Abwasserleitungen und Straßenabläufen in Rohr- oder Ortbetonkanäle und Schächte sollten möglichst unmittelbar über dem zu erwartenden Trockenwetterabfluss erfolgen. Der lichte Querschnitt darf durch die Einmündung nicht verengt werden. Rohrkanäle sind an Schächte durch Verwendung von Anschlussstücken oder kurzen Rohrstücken anzuschließen. Hausanschlüsse sowie kleine Kanalzuläufe können auch in einem Winkel von 90° zu den Hauptsträngen erfolgen, wenn keine Beeinträchtigungen des Vorflutkanals zu befürchten sind.

Erweiterungen

Anschlüsse für die für eine spätere Benützung vorgesehenen Anschlussöffnungen müssen wasserdicht/luftdicht verschlossen werden.

Einsteigschächte

Schächte sind Bestandteile von Kanalanlagen. Sie dienen der Begehung, Überwachung, Reinigung und Lüftung des Kanalnetzes sowie als Fluchtweg. Diese Schächte sind gemäß 6.2.3.5.1 wasserdicht herzustellen. Die Mindestmaße der Schächte sowie die Anforderungen an die bauliche Ausgestaltung sind in ÖNORM B 2504 festgelegt. Die Abdeckungen sind gemäß ÖNORM EN 124 und ÖNORM B 5110 auszuführen. Bei Schächten mit geschlossener Rohrdurchführung und dichter Inspektionsöffnung darf, wenn gemäß den Planungsanforderungen die Wasserdichtheit nicht gefordert wird, die Dichtheitsprüfung entfallen. Zulässige Abweichungen der Anschlüsse sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Der Abstand der Schächte und die freie Rinnenlänge im Schacht sind mit Rücksicht auf Reinigungsgeräte/TV-Kameras, geringes Gefälle, Richtungsänderungen, Einmündungen (z.B. Hausanschlüsse) und Sicherheitsanforderungen (bei begehbaren Kanälen) zu wählen, jedoch darf der Schachtabstand bei DN = 200 150 m und bei DN > 200, 200 m nicht überschreiten. Beim Trennsystem sind gemeinsame Schächte zu vermeiden, um einen Übertritt des Wassers zu verhindern.

Fallleitung

Alle senkrechten Schmutz- und Regenwasserleitungen werden als Fallleitungen bezeichnet.

Fräsroboter

Fräsroboter entfernen Fremdkörper in Rohren und Kanälen mit Hilfe eines Fräskopfs.

Beim Einsatz in Häusern und Kanälen verwenden wir den leistungsstarken Fräsroboter Climbolino. Dieser Roboter ist ideal für den Einsatz in Häusern: Mit einem Außendurchmesser von 50 mm lässt er sich mit Hilfe einer handlichen Steuerung auch durch kleine Hausanschlussleitungen mit mehreren 90°-Bögen steuern.

Grundleitung

Liegende Abwasserleitung, die in der Erde unter den Fundamenten oder in der Bodenplatte verlegt ist, an die Abwasser-Fallleitungen oder Entwässerungsgegenstände direkt im Kellerbereich angeschlossen sind. (ON B 2501, 2007)

Grundwasserschutz

Grundwasser muss vor Verschmutzung im Rahmen der national oder lokal festgelegten Grenzen geschützt werden. Die Auswirkungen des Entwässerungssystems auf die lokale Anreicherung von Grundwasserträgern sind zu berücksichtigen.
Die Auswirkungen von Entwässerungssystemen auf Grundwässer müssen den Anforderungen der nationalen oder lokalen Vorschriften oder der zuständigen Stelle entsprechen. Weitere in den nationalen oder lokalen Vorschriften oder von der zuständigen Stelle festgelegte Umweltschutzanforderungen müssen ebenfalls erfüllt werden.
Die Maßnahmen zur Erfüllung der geforderten Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EWG) werden im Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete zusammengefasst.

Herstellung von Anschlüssen an bestehende Abwasserleitungen und – Kanäle

Viele bauliche Probleme an Abwasserleitungen und -kanälen sind auf schlecht hergestellte Anschlüsse zurückzuführen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Anschlüsse nicht an Schächten oder Inspektionsöffnungen erfolgen oder wenn vorgefertigte Anschlüsse nicht verwendet werden.
Eine Überwachung neuer Anschlüsse muss erfolgen, um sicherzustellen, dass:
• die Abwasserleitung oder der Abwasserkanal nicht geschwächt oder durch einen Anschluss beschädigt wird;
• durch den Anschluss keine betrieblichen Probleme entstehen;
• der Abwasserkanal im Anschlussbereich vor und nach der Herstellung inspiziert wird;
• das System im Anschlussbereich wasserdicht ist;
• die Anschlüsse bei Trennsystemen an die richtigen Kanäle erfolgen.
• Anschlüsse außerhalb von Schächten sollten mit vorgefertigten Formstücken hergestellt werden.
Im Allgemeinen sollten keine neuen Anschlüsse an Kanäle aus Mauerwerk hergestellt werden. Falls dennoch erforderlich, ist eine gründliche Vorinspektion durchzuführen.

Haltung

Als Haltung wird die Verbindungsstrecke eines Abwasserkanals zwischen zwei Schächten bezeichnet.

Haltungsprotokoll

Ein normgerechtes Haltungsprotokoll hält alle Daten und Informationen zum Zustand der Haltung fest, ebenso die Daten zum Auftraggeber und zur inspizierenden Firma.

Hebeanlage; auch: Abwasserhebeanlage

Hebeanlagen leiten pumpen das Abwasser, das unterhalb des Kanalanschlusses anfällt, auf ein höheres Niveau. So kann es in den Kanal abfließen.

Inspektionsöffnung

Öffnung mit abnehmbarem Deckel, angebracht auf einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal, die die Zugänglichkeit nur von der Oberfläche aus erlaubt, nicht jedoch den Einstieg von Personen gestattet. (EN 752, 2008)

Inspektion

Abwasserhebeanlagen sollten monatlich einmal vom Betreiber durch Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen auf Betriebsfähigkeit geprüft werden.

Inliner

Bei der grabenlosen Kanalsanierung kommen sogenannte Inliner zum Einsatz: Zur Abdichtung von Schäden wird ein mit Epoxidharz versehener „Strumpf“ (Nadelfilzgewebe) von innen in den Kanal eingeführt und an den Kanal gepresst (Bei PE-Rohren nur Formschlüssig). Nach dem Aushärten ist der Kanal dauerhaft dicht.
Vor dem einbringen eines Inliners muss jedoch vorher noch der Lastfall bewertet werden.

Lastfall I:

Der Kanal ist im wesentlichen rissefrei und voll tragfähig. Eine Sanierung ist z.B. zur Herstellung der Wasserdichtheit erforderlich. Lediglich der äußere und/oder innere Wasserdruck sind vom Inliner aufzunehmen.

Lastfall II:

Der Kanal hat einen oder mehrere durchgehende Längsrisse und ist allein nicht mehr tragfähig. Aufgrund einer ausreichenden Bettungswirkung des Bodens in der Leitungszone ist er jedoch weiterhin als Rohr-Boden-System standsicher. Wie im Lastfall I ist im Allgemeinen die Herstellung der Wasserdichtheit erforderlich, sodass der Inliner gegen äußeren und/oder inneren Wasserdruck bemessen werden muss.

Lastfall III:

Das Rohr-Boden-System ist nicht mehr tragfähig. Eine Sanierung ist zur Wiederherstellung der Trag- und Dichtfunktion erforderlich.

Aussagen über eine mittragende Wirkung des alten Kanals im Lastfall III sind bisher nicht zuverlässig möglich. Im Folgenden wird daher in der Darstellung und Beurteilung von analytischen und numerischen Berechnungsansätzen zur Bemessung von Inlinern stets von einem standsicheren Altsystem entsprechend der Lastfälle I und II ausgegangen.

Wie für das Rohr-Boden-System nach [ATVA127:1997] müssen auch für das Rohr-imRohr-System [Krätz94] folgende Nachweise geführt werden:

  • Spannungsnachweis

    Spannungsnachweise sind sowohl für Biegezug- als auch Biegedruckspannungen zu führen. Aufgrund der zu berücksichtigenden geometrisch nichtlinearen Einflüsse sind geeignete FEM-Berechnungen einer analytischen Berechnung im Allgemeinen vorzuziehen [Weith97].

  • Verformungsnachweis

    Verformungen ergeben sich u.a. aus Auftrieb und geometrisch nichtlinearen Normalkrafteinflüssen. Die entstehende Verformungsfigur ist hinsichtlich ihres Einflusses auf die Funktionsfähigkeit und Dichtheit der sanierten Rohrleitung zu überprüfen.

  • Stabilitätsnachweis

    Im Stabilitätsnachweis sind grundsätzlich Vorverformungen und Ringspalt sowie geometrisch nichtlineare Einflüsse gemeinsam zu berücksichtigen. Nichtlineare FEM-Berechnungen sind daher einer Überlagerung analytischer Lösungen stets vorzuziehen. Insbesondere für den Fall des Stabilitätsversagens eines ideal kreisrunden Inliners existieren sinnvolle Näherungen, die eine Vordimensionierung und qualitative Überprüfung der FEM-Ergebnisse gestatten.

    Quellenverzeichnis: Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Inversmaschine

Inversmaschinen werden zur Reinigung von Rohren in Küche, Bad und WC eingesetzt. Die Reinigungsspirale läuft innerhalb der Maschine, es kommt nicht zu einer Verschmutzung des Raumes oder zu Schäden im Raum.

Kontrollschacht (Inspektionsöffnung)

Schacht, der für alle Instandhaltungsarbeiten am System geeignet ist, jedoch ohne Zugang für Personal. (ON B 2504, 2004)

Kanalamt

Das Kanalamt ist zuständig für alle Angelegenheiten rund um die öffentliche Kanalisation und Hauskanäle, etwa für Planung, Bewilligung und Instandhaltung von Kanälen.

Kurzliner

Das Kurz- oder Langlinerverfahren setzen wir bei der grabenlosen Reparatur von örtlich begrenzten Schäden in Rohren und Kanälen mit einer Länge von etwa 0,3 m bis endlos ein. Ein mit PU-Harz getränkte Glasfasermatte, wird von innen an die beschädigte Stelle form- und kraftschlüssig (Bei PE-Rohren nur Formschlüssig) angepresst. Das Harz härtet schnell aus, das Rohr oder der Kanal ist innerhalb von etwa zwei Stunden dicht und wieder einsatzbereit.

Nachhaltige Verwendung von Energie

Durch Planung und Betrieb von Entwässerungssystemen muss, sofern praktikabel, die Verwendung von Energie über die Nutzungsdauer des Systems minimiert werden.

Baulicher Zustand und Nutzungsdauer Abwasserleitungen, Kanäle sowie andere Bauteile müssen so geplant, gebaut, unterhalten und betrieben werden, dass der bauliche Zustand über die Nutzungsdauer aufrechterhalten wird.

Nachträgliche Herstellung von Anschlüssen

Die Herstellung nachträglicher Anschlüsse sollte möglichst unter Verwendung von Fertigteilen oder erprobten vorgefertigten Verbindungsstücken erfolgen. Sollte der Austausch kurzer Rohrstücke erforderlich sein, so sind hierbei die Bestimmungen der ÖNORM EN 1610:1998-07, Abschnitt 8.5.5 über das Ablängen von Rohren zu beachten.

Prüfung

Sowohl Dichtheitsprüfungen als auch die Prüfung der Ausführung können durch nationale und regionale Vorschriften und Technische Regeln oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung gefordert werden. (ON EN 12056-1, 2000)

Putzmöglichkeiten – Grundsätze

Alle Abwasserleitungen (Anschluss-, Fall- und Grundleitungen) müssen zur Reinigung und zur Überprüfung (Durchspiegelung, Videokontrolle, u.a.) Putzmöglichkeiten aufweisen. Je nach Lage der Abwasserleitung sind Putzstücke direkt oder über Kontroll- oder Einsteigschächte zugänglich zu machen. In Räumen, in denen Lebensmittel oder Pharmazeutika gelagert oder verarbeitet werden oder in denen Niederspannungsanlagen aufgestellt sind dürfen in den Abwasserleitungen keine Putzstücke eingebaut werden.

Putzmöglichkeiten - Anordnung der Putzstücke

Putzstücke sind in der Nähe des Aufstandsbogens und an der Grundstücksgrenze sowie bei jeder Richtungsänderung anzuordnen. Der größte Abstand darf bei einer geraden Abwasserleitung bis DN 200 höchstens 20,0 m, bei größeren DN höchstens das 100fache des DN betragen. Bei abzweigenden Leitungen sind Putzstücke nahe dem Abzweiger, maximal jedoch 5,0 m von der Einmündung entfernt, anzuordnen. Putzstücke müssen leicht zugänglich und für die Reinigung geeignet eingebaut werden. Sie sollten in der Mitte des Schachtes liegen. Um die Putzöffnung muss so viel Spielraum verbleiben, dass man den Verschlussdeckel ungehindert einführen und passend aufsetzen kann. Bei Abwasserleitungen in Deckennähe ist darauf zu achten, dass zwischen Putzstücken und Deckenunterkante 0,6 m Arbeitsraum verbleibt. Falls dies nicht möglich ist, kann durch ein Verdrehen bis 60° dieser Abstand erreicht werden. In Fallleitungen darf auf ein Putzstück oberhalb des Aufstandsbogens dann verzichtet werden, wenn ein solches in der Grund- oder Sammelleitung nahe dem Aufstandsbogen vorhanden ist. Das Putzstück in der Fallleitung über dem höchsten Abzweiger darf dann entfallen, wenn eine Putzmöglichkeit vom Dach aus gegeben ist oder die Fallleitung nicht länger als 10,0 m ist. In Anschlussleitungen über 10 m Länge sind Putzstücke einzubauen.

Prüfung der Leistungsfähigkeit

Die Leistungsfähigkeit von Entwässerungssystemen ist während des Baus, nach Abschluss der Bauphase und auch während der gesamten Nutzungsdauer zu prüfen und zu beurteilen.
Die Prüfungen und Beurteilungen umfassen z. B.:
• Dichtheitsprüfung mit Wasser;
• Dichtheitsprüfung mit Luft;
• Prüfung auf Infiltration;
• Optische Inspektion;
• Bestimmung des Trockenwetterabflusses;
• Überwachung der Einleitungen in das System;
• Überwachung der Güte, Menge und Häufigkeit der Emissionen bei der Einleitungsstelle in den Vorfluter;
• Überwachung innerhalb des Systems auf toxische und/oder explosive Gase (Gasgemische);
• Überwachung der Abflüsse aus dem System in die Kläranlage.

Die Auswahl der durchzuführenden Prüfungen zur Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Systems hängt davon ab, ob es sich um ein neues, ein saniertes oder ein bestehendes Entwässerungssystem handelt.
Die Wirksamkeit des Unterhalts sollte durch den Vergleich der Funktionsfähigkeit des Entwässerungssystems mit den Anforderungen beurteilt werden. Zusätzlich können bei der ereignisabhängigen Reaktion (Krisenreaktion) die vorgegebenen Reaktionszeiten zur Bewertung herangezogen werden.

Prüfgrundlagen

Die Prüfung auf Dichtheit von Freispiegelleitungen, ist entweder mit Luft (Verfahren "L") oder mit Wasser (Verfahren "W") wie in ÖNORM EN 1610:1998-07, Bilder 6 und 7 dargestellt, durchzuführen. Das Prüfverfahren sollte durch den Auftraggeber bestimmt werden. Sollte der Auftraggeber auch eine Muffenprüfung vorschreiben, kann diese mit Luft oder Wasser durchgeführt werden; es muss für diese Prüfung jedoch mindestens ein 0,5 m langer Rohrabschnitt vor und nach der Muffe mitgeprüft werden.

Reinigungsöffnung

Öffnung mit einem kleinen Durchmesser, die eine nicht begehbare Verbindung zu einer Abwasserleitung oder einem -kanal herstellt, um die Reinigung oder Inspektion zu ermöglichen. (EN 752, 2008)

Rückstau

Zurückdrücken von Abwasser aus dem Kanal in die angeschlossenen Leitungen. (ON EN 12056-4, 2000)

Rückstauebene

Die höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. (ON EN 12056-4, 2000)

Rückstaulinie

Berechneter oder tatsächlich auftretender Wasserstand des Abwassers in einem Entwässerungssystem infolge der hydraulischen Bedingungen stromabwärts. (EN 752, 2008)

Rückstauschleife

Teil der Druckleitung einer Abwasserhebeanlage über der Rückstauebene. (ON EN 12056-4, 2000)

Richtungsänderungen

Bei nicht begehbaren Kanälen sind horizontale und vertikale Richtungsänderungen zwischen den Schächten nur in dem Maß gestattet, als es den halben maximal zulässigen Abwinkelungen in Rohrverbindungen entspricht. In begründeten Ausnahmefällen kann zwischen zwei Schächten eine einzige ausgerundete Richtungsänderung von maximal 45° mit mehreren Formstücken erfolgen. Bei Schlauchleitungen darf ein Verlegeradius von 50 m nicht unterschritten werden, um die Inspektion mit der TV-Kamera sicherzustellen.

Rückstau

Die für die zu entwässernden Grundstücke und Objekte maßgebliche Rückstauebene wird von der zuständigen Behörde festgelegt und ist daher vorgegeben. Bei Fehlen dieser Angabe ist als maßgebliche Rückstauebene die Straßenhöhe an der Anschlussstelle mit einem Zuschlag von 10 cm anzunehmen. Erhöht sich auf Grund von vorgeplanten Straßenbauten dieser Punkt, ist dies zu berücksichtigen.

Im Bereich besonderer örtlicher Gegebenheiten, wo der mögliche Rückstau offensichtlich nicht durch die Straßenhöhe vorgegeben ist, wie Geländeanhöhen und Kuppen einerseits, Straßensenken, Unterführungen und Überschwemmungsgebiete andererseits, ist die maßgebliche Rückstauebene unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten anzunehmen.

Rückstau

Ergänzung zu ÖNORM EN 12056-1:2000
Im Bereich besonderer örtlicher Gegebenheiten, wo der mögliche Rückstau offensichtlich nicht durch wie bei ebenen die Straßenhöhe vorgegeben ist, wie Geländeanhöhen und Kuppen einerseits, Straßensenken, Unterführungen und Überschwemmungsgebiete andererseits, ist die maßgebliche Rückstauebene unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten festzustellen. Ergänzung zu ÖNORM EN 12056-1:2000, Abschnitt 5.5.3, und ÖNORM EN 12056-4:2000, Abschnitt 4: Einzelne, selten benützte Entwässerungsgegenstände in Räumen unter der maßgeblichen Rückstauebene können auch durch Rückstauverschlüsse gesichert werden, wenn dadurch Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen, gewerblichen Zwecken oder der Lagerung von Gütern dienen, nicht gefährdet werden. Rückstauverschlüsse müssen außer einem von Hand zu bedienenden Verschluss mindestens noch einen selbsttätig wirkenden Verschluss aufweisen.

Rückstau von der Kanalisation

Wenn das Risiko eines Rückstaus in der Kanalisation besteht, sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen, um Wasserschäden im Gebäude zu vermeiden. Soweit keine anderen Angaben zur Rückstauebene verfügbar sind, muss dies die Straßenoberkante im Bereich des Anschlusskanals sein.

Rückstauschutz

Abwasser, welches unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist über eine automatische Abwasserhebeanlage der Entwässerungsanlage zuzuführen. In Ausnahmefällen sind Rückstauverschlüsse zulässig. (siehe ON EN 12056-4)

Reinhalteverband Großraum Salzburg

Der Reinhalteverband Großraum Salzburg sorgt im Großraum Salzburg inklusive Salzburg Stadt für den Abtransport und die Reinigung von Kanalabwässern. Der Reinhalteverband Großraum Salzburg zählt mit 500 Kilometer Kanalnetz zu den größten Reinhalteverbänden Österreichs.

Rückstau

Ein Rückstau entsteht, wenn das Abwasser im Kanal nicht mehr ausreichend abfließen kann. Gründe dafür können zum Beispiel Starkregen oder eine Verstopfung im Kanal sein. Das Abwasser aus dem Kanal wird über Waschbecken, Toiletten und andere Anschlussleitungen ins Gebäude gedrückt. Besonders gefährdet sind Kellerräume, da diese häufig unter der Rückstauebene liegen.

Rückstauebene

Die Rückstauebene ist die höchste Ebene, bis zu der das Abwasser ansteigen kann. In der Regel entspricht die Rückstauebene dem Straßenniveau. Das bei einem Rückstau ins Gebäude gedrückte Wasser steigt nicht über diese Ebene.

Rückstauventil

Ein Rückstauventil verhindert das Zurückfließen von Abwasser ins Gebäude. Damit stellt es einen Schutz vor Rückstau dar.

Schacht

Ein Schacht ist ein Einstieg mit abnehmbarem Deckel in eine Abwasserleitung oder einen Abwasserkanal.

Sohlengestaltung

Bei nicht schliefbaren Kanälen sind in den Schächten sowohl Putzstücke als auch offene Sohlrinnen möglich.

Sichtprüfung

Nach Abschluss der Verlegung ist – unabhängig von der Dichtheitsprüfung – eine Sichtprüfung der neu errichteten Kanalanlage gemäß ÖNORM EN 1610:1998-07, durchzuführen.

Schutzausrüstung und Sanitäreinrichtungen

Entsprechend den auszuführenden Arbeiten sind notwendige Be- und Entlüftungseinrichtungen, Kommunikationsmittel, Hebeeinrichtungen sowie Rettungsgeräte bereitzustellen. Persönliche Schutzausrüstung, einschließlich geeignete Schutz- und Warnkleidung, sind zur Verfügung zu stellen. Alle Personen, die in Schächte oder Abwasserkanäle einsteigen oder mit Abwasser in Kontakt gelangen können, müssen Zugang zu einer Wasch- und Duschgelegenheit haben. Selbsthilfeund Erste-Hilfe-Ausstattung müssen ebenfalls bereitgestellt werden. (EN752, 2008) Die ON EN 1610 (1998) beinhaltet Bestimmungen bezüglich der baulichen Ausführung von Anschlüssen und Schachtbauwerken.

Schächte und Inspektionsöffnungen

Schächte und Inspektionsöffnungen müssen bei der Prüfung dicht sein und mit den Planungsanforderungen übereinstimmen. Vorgefertigte Bauteile sind entsprechend den ergänzenden Herstelleranweisungen zusammenzusetzen und einzubauen.

Schächte und Inspektionsöffnungen

Schächte und Inspektionsöffnungen werden bei Abwasserleitungen und -kanälen für die Zugänglichkeit für Betrieb und Unterhalt benötigt. Probleme sind hierbei u. a.:
• schadhafte Abdeckungen, d. h. zerbrochene, gerissene, schlecht passende oder nicht niveaugleiche Abdeckungen;
• ungenügende Zugänglichkeit, z. B. zu kleiner Schachthals, beschädigte Steigeisen oder Leitern;
• bauliche Probleme im Zusammenhang mit dem Zustand der Schachtkammer einschließlich chemische Angriffe und Infiltration;
• Ablagerungen an der Sohle;
• Gerüche oder Sauerstoffmangel.
• Abhilfe kann erreicht werden durch Maßnahmen wie:
• Reinigung;
• Ersatz oder Neuverlegung von Abdeckungen;
• Reparatur, Renovierung oder Erneuerung eines Schachtes;
• Neubau des Einstiegs;
• Ersatz der Steigeisen oder Leitern;
• effiziente Be- und Entlüftung.

Schutz des Oberflächenvorfluters

Oberflächenvorfluter müssen vor Verschmutzung im Rahmen der national oder lokal festgelegten Grenzen geschützt werden.
Die Auswirkungen von Entwässerungssystemen auf die Oberflächenvorfluter müssen den Anforderungen der nationalen oder lokalen Vorschriften oder der zuständigen Stelle entsprechen. Weitere in den nationalen oder lokalen Vorschriften oder von der zuständigen Stelle festgelegte Umweltschutzanforderungen müssen ebenfalls erfüllt werden. Die Maßnahmen zur Erfüllung der geforderten Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EWG) werden im Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete zusammengefasst.

Schutz vor Überflutung (Rückstau)

Überflutungen aus Abwasserleitungen und -kanälen können beträchtliche Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen Menschen haben. Die wirtschaftlichen Auswirkungen können hoch sein und sind abhängig von der Art des überfluteten Gebietes. Überflutungen müssen auf national oder lokal festgelegte Häufigkeiten begrenzt werden, unter Berücksichtigung:
• der Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit durch Überflutung;
• der Schadenskosten der Überflutung;
• des Rahmens, in dem Oberflächenüberflutungen bewältigt werden können, ohne Schäden zu verursachen;
• ob Überlastungen zu Überflutungen von Kellergeschossen führen können.

ANMERKUNG: Nach einigen Rechtsprechungen liegt es in der Verantwortung des Eigentümers, für Schutz gegen Überflutungen von Kellergeschossen infolge von Überlastungen zu sorgen. Das hydraulische Leistungsvermögen muss ausreichend sein, um Überflutungen auf national oder lokal festgelegte Häufigkeiten unter Berücksichtigung der Rückstauebene zu begrenzen. Das hydraulische Leistungsvermögen muss vorhersehbare Zunahmen der Abflussmenge für die Nutzungsdauer des Systems zulassen. Die Auswirkungen von Abflüssen, die in Abstrom gelegene Kanäle oder Vorfluter eingeleitet werden, müssen berücksichtigt werden. Bei Systemkomponenten, die mit einem hohen Versagensrisiko behaftet sind, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um Überflutungsrisiken im Fall des Versagens jener Komponenten zu vermeiden oder zu minimieren.

Schutz gegen Rückstau

Trotz der Bemessung nach den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und des sorgfältigen Betriebs der öffentlichen Kanalisation können öffentliche Misch- und Regenwasserkanäle aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jeden außergewöhnlichen Regen einwandfrei ableiten können. Es muss deshalb bei starkem Regen mit Stau im Kanal und Rückstau in die Anschlusskanäle und als Folge davon in die Grundstücksentwässerungsanlage gerechnet werden.

Die gleiche Situation kann eintreten, wenn in öffentlichen Schmutzwasserkanälen durch unplanmäßige Einleitungen Überlastungen oder durch andere Hemmnisse Verstopfungen oder Querschnittverengungen hervorgerufen werden und es zum Stau im Schmutzwasserkanal kommt.

Weiterhin können Betriebsausfälle in Pumpwerken einen Rückstau im Kanal auslösen. Aus diesen Gründen müssen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau gesichert werden. Liegen keine Angaben vor, so gilt in ebenem Gelände die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle als Rückstauebene.

Der Schutz gegen Rückstau erfolgt durch Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife. Nur die Ausführung mit Rückstauschleife bietet einen hohen Grad an Sicherheit gegen Rückstau. Ein Rückstauverschluss kann eingesetzt werden, wenn
• Gefälle zum Kanal besteht
• die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d. h. dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden,
• der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht,
• bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.

Sammel- und Grundleitungen

Sammel- und Grundleitungen dürfen nicht kleiner als die Nennweite der angeschlossenen Regenwasserfallleitung sein und müssen mindestens DN 100 sein, sofern nicht nationale oder regionale Vorschriften und Technische Regeln etwas anderes festlegen. Dort wo Regenwasser und Schmutzwasser zusammen in die gleiche Entwässerungsleitung oder einen Abwasserkanal abgeleitet werden, ist die Regenwasseranlage durch Geruchverschlüsse so zu trennen, dass Kanalgase nicht an unerlaubten Stellen austreten können. Geruchverschlüsse müssen leicht zugänglich angeordnet sein, um Verstopfungen beseitigen zu können und müssen eine angemessene Wassermenge enthalten, um Wasserverlust durch Austrocknung während einer längeren Trockenperiode zu verhindern. Liegende Entwässerungsleitungen sollen unter Betriebsbedingungen selbstreinigend sein, sofern nationale und regionale Vorschriften und Technische Regeln nichts anderes festlegen.

Sammelanschlussleitung

Leitung zur Aufnahme des Abwassers (siehe ON EN 12056-1:2000-12) mehrerer Einzelanschlussleitungen von der ersten einmündenden Einzelanschlussleitung bis zur Einmündung in die Fall-, Sammel- oder Grundleitung. (ON B 2501, 2007)

Schacht

Einstieg mit abnehmbarem Deckel, angebracht auf einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal, um den Einstieg von Personen zu ermöglichen. (EN 752, 2008)

Unterhaltbarkeit

Das System muss so geplant, bemessen, gebaut und saniert werden, um entsprechende Unterhaltsarbeiten sicher und ohne Risiken für die Gesundheit des Personals durchführen zu können.
Ausreichende Zugänglichkeit und ausreichender Arbeitsraum müssen für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehen.

Verkehrsregelung

Maßnahmen zur Verkehrsregelung sind durchzuführen. Diese müssen den Anforderungen nationaler oder lokaler Vorschriften oder der zuständigen Stelle entsprechen und können das Aufstellen von Warnschildern und den Einsatz von blinkenden Warnleuchten einschließen.

Vermeidung von Gerüchen sowie giftigen, explosiven oder korrosiven Gasen

Die Kanalisation muss so geplant, gebaut, unterhalten und betrieben werden, dass Geruchsbelästigungen sowie giftige, explosive oder korrosive Gase vermieden werden.

Vermeidung von Lärm und Erschütterungen

Das System muss so geplant, gebaut, unterhalten und betrieben werden, dass Lärm und Erschütterungen minimiert werden.

Nachhaltige Verwendung von Produkten und Werkstoffen Produkte, Werkstoffe und die damit verbundenen Bauweisen sind so auszuwählen, dass die Erschöpfung der endlichen Ressourcen minimiert wird unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer des Bauteils und des Potentials zur Wiederverwendung oder zum Recycling, z. B. Minimierung des Aushubvolumens und Wiederverwendung des Aushubmaterials.

Verbindung mit Schmutzwasserleitungen

Regenwasser von einer kleinen separaten Dachfläche oder einem Balkon darf in die Schmutzwasserfallleitungen oder Sammelleitungen eingeleitet werden vorausgesetzt, dass a) es keine nationalen und regionalen Vorschriften und Technischen Regeln gibt, die das verbieten
b) die Regenwassereinleitung über einen Geruchverschluss erfolgt.
c) die Schmutzwasserfallleitung keine kleinere Nennweite als DN 100 und einen angemessenen Schmutzwasserabfluss hat (siehe EN 12056-2)
d) der Regenwasserabfluss 1,0 l/s nicht überschreitet. (ON EN 12056-3, 2000)

Wartung

Die Anlage muss regelmäßig durch einen hierfür Fachkundigen gewartet werden. Die Zeitabstände dürfen nicht größer sein als
• 1/4 Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben;
• 1/2 Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern;
• 1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern. (ON EN 12056-4, 2000)

Wasserdichtheit

Neue Abwasserleitungen und -kanäle sowie andere Bauteile müssen nach den Prüfanforderungen von EN 1610 dicht sein. Bestehende Abwasserleitungen und -kanäle und dazugehörige Sonderbauwerke müssen entsprechend den nationalen oder örtlichen Prüfanforderungen dicht sein.

Angrenzende Bauten sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen nicht gefährden Das Entwässerungssystem muss so geplant, gebaut, unterhalten und betrieben werden, dass bestehende, angrenzende Bauten sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen nicht gefährdet sind.

Wartung/Inspektion

Pro Jahr ist in der Regel eine Inspektion der Leitungen und Schächte notwendig. Die Wartung ist je nach Erfordernis durchzuführen. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen in ÖNORM EN 752-7 verwiesen. Im Falle der Anwendung von Hochdruckreinigung ist auf die spezifischen Eigenschaften der Rohre und Schächte Bedacht zu nehmen. (ON B 2503, 2002) Die ON B 2504 (2004) enthält Anforderungen an die Ausbildung von Schachtbauwerken.

Wartung von Hebeanlagen

Hebeanlagen sollten vom Betreiber monatlich auf ihre Betriebsfähigkeit geprüft werden. Je nach Größe der Anlage müssen sie in folgenden Abständen fachkundig gewartet werden (ON EN 12056-4, 2000):

  • Gewerbliche Betriebe: alle drei Monate
  • Mehrfamilienhäuser: halbjährlich
  • Einfamilienhäuser: jährlich

Wartung von Leitungen und Schächten

Leitungen, Rohre, Kanäle und Schächte sollten jährlich überprüft werden.

Zugängigkeit von Abwasserleitungen und –Kanälen

In sinnvollen Abständen sind sichere Zugangsmöglichkeiten vorzusehen, um Inspektion und Unterhalt sicherzustellen. Dabei kann es sich um Zugang von Personal mit Ausrüstung oder von Ausrüstung allein handeln.
Nach Möglichkeit sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass Arbeiten ohne Einstieg in das System durchgeführt werden können. Nationale oder lokale Vorschriften oder die zuständige Stelle können Anforderungen an die Zugänglichkeit festlegen.

Zugängigkeit

Schächte und Inspektionsöffnungen sollten so angeordnet werden, dass sie für alle Benutzer zugänglich sind, auch unter Berücksichtigung der Zugänglichkeit in Notfällen. Falls häufiger Zugang erforderlich ist (z. B. Pumpstationen oder Regenüberläufe mit Rechenanlagen) oder Zugang über ein Sonderbauwerk erforderlich sein kann (z. B. Becken, Pumpstationen oder Schieberkammern), sollte dies berücksichtigt werden (siehe auch 9.6.4). Kanäle, die der Entwässerung mehrerer Gründstücke dienen, sollten so eingebaut werden, dass die Zugänglichkeit für Reparaturarbeiten ermöglicht wird.

Zugänglichkeit zu Abwasserleitungen und – Kanälen

Der maximale Abstand zwischen den Zugangsstellen sollte die Unterhaltsausrüstung und – Arbeitsweisen berücksichtigen, die wahrscheinlich zur Anwendung kommen. Bei Abwasserleitungen der Grundstücksentwässerung ist die Zugänglichkeit, wo praktikabel, bei jeder Änderung der Richtung oder des Gefälles durch Schächte, Inspektionsöffnungen und Reinigungsöffnungen zu ermöglichen. Wo dies nicht praktikabel ist, muss die Zugänglichkeit so sichergestellt sein, dass Änderungen der Richtung oder des Gefälles erreicht werden können. Bei nicht begehbaren Abwasserkanälen ist die Zugänglichkeit, wo möglich, bei jeder Änderung der Richtung und des Gefälles, am Anfang aller Kanäle, bei jeder Vereinigung von zwei oder mehreren Kanälen, bei Dimensionsänderungen und zusätzlich in sinnvollen Abständen für Inspektion und Wartung zu schaffen.

Im Allgemeinen sollte die Zugänglichkeit durch Schächte sichergestellt werden. Inspektionsöffnungen dürfen innerhalb des Systems verwendet werden, sofern ausreichende Inspektionen und Unterhalt von der Oberfläche aus vorgenommen werden können. Bei begehbaren Kanälen sind Zugangsmöglichkeiten in sinnvollen Abständen vorzusehen, um Inspektion und Unterhalt sicherzustellen, unter Berücksichtigung der Art der durchzuführenden Arbeiten und des vorgeschlagenen Arbeitssicherheitssystems. Schächte und Inspektionsöffnungen sollten so geplant und eingebaut werden, dass jegliche starke Richtungsänderungen bei Anschlussleitungen vermieden werden. Nationale oder lokale Vorschriften können Anforderungen stellen an:
a) Lage und Abstand von Zugangsstellen von Abwasserleitungen und -kanälen;
b) Anordnung oder maximaler Abstand von Schächten und Inspektionsöffnungen;
c) Maße von Schächten und Inspektionsöffnungen.

Die Maße der Schächte und Inspektionsöffnungen dürfen nicht geringer als die Mindestmaße nach EN 476 sein.
EN 476 enthält Anforderungen an drei verschiedene Arten von Schachtbauwerken:
a) Schächte mit Zugang für Personal für Inspektions- und Reinigungszwecke – EN 476:1997, 6.1.1 legt fest, dass Schächte mit Zugang für Personal für alle Unterhaltsarbeiten am System geeignet sein müssen. Die Nennweite muss DN/ID 1 000 oder mehr, für Rechteckquerschnitte 750 x 1 200 oder mehr und für elliptische Querschnitte 900 x 1 100 oder mehr betragen.
b) Schächte mit Zugang für Reinigung und Inspektion – EN 476:1997, 6.1.2 legt fest, dass Einsteigschächte zum Einbringen von Reinigungsgerät, Inspektions- und Prüfausrüstung mit gelegentlicher Zugangsmöglichkeit für eine angegurtete Person eine Nennweite von DN/ID 800 oder mehr, aber weniger als DN/ID 1 000 haben müssen.
c) Kontroll- oder Verbindungsschächte – EN 476:1997, 6.1.3 legt fest, dass Kontrollschächte (Inspektionsöffnungen) mit einer Nennweite von weniger als DN/ID 800 nur das Einbringen von Reinigungsgerät, Inspektions- und Prüfausrüstung, jedoch nicht den Zugang für Personal erlauben. Nationale oder lokale Vorschriften oder die zuständige Stelle können den Zugang von Personal in Schächte unterhalb einer bestimmten Größe verbieten.

Zugänglichkeit für Inspektion, Prüfung und Instandhaltung

Um Inspektion, Prüfung und Instandhaltungsarbeiten durchführen zu können, ist ein Zugang zu den Entwässerungsanlagen an den erforderlichen Stellen vorzusehen. Teile der Anlage, die aus betriebsbedingten Gründen Reparatur oder Austausch benötigen, sollten zugänglich und austauschbar sein.

Dipl. Ing. Richard Pollinger